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Der Kunde ist König… hoffentlich nicht. So mancher König in der Geschichte entpuppte sich als äußerst verschwenderisch, oder auch übersetzt: geld-, zeit- und leistungsschnorrend, auf Kosten anderer lebend. Um Ausfälle und Streitigkeiten bezüglich der Vergütung zu vermeiden, kann schon ab der Vertragsanbahnung einiges dafür getan werden, dass es soweit nicht kommt.

Als Unternehmer sollte man sich zunächst im Klaren, wofür und wann man eigentlich Anspruch auf Entlohnung hat. Erstelle ich ein Werk oder erbringe ich einen Dienst?

Die Folge davon ist, dass der Kunde Anspruch auf die Ausführung hat und umgekehrt der Unternehmer auf die Vergütung (Primärpflichten). Ebenso gibt es für beide Seiten Nebenpflichten und Pflichten, sollte etwas schief gehen (Sekundärpflichten)

Stufe 1: Vertragsanbahnung

Grundregel: Bevor auch nur der brühmte eine Finger krumm gemacht wird, muss die Angelegenheit vertraglich geklärt sein. Das heißt nicht, wie sich das manche vorstellen, dass ein Pamphlet mit hundert Klauseln ausgedruckt werden muss und die Parteien höchstpersönlich das Schriftstück mit einer Gänsefeder abzeichnen.

Vertrag heißt heruntergebrochen, dass eine Vereinbarung über die essentialia negotii, also alle notwendigen Vertragsbedingungen getroffen wurde. Das kann im Werkrecht und bei Dienstverträgen (Achtung, nicht Arbeitsverträge) auch mündlich geschehen. An der rechtlichen Wirksamkeit ändert das nichts. Allerdings bringt einen das aus praktischer Sicht in Nachweisschwierigkeiten, sollte es zu Streitigkeiten kom

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